§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vereinsvermögen an die Stadt Hammelburg, die es im Sinne des Vereinszweckes zu verwenden hat.
8.2 Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2007 hat eine Geschäftsordnung für den Verein beschlossen.
Diese regelt insbesondere
- die Aufgaben innerhalb des Vorstandes und der Ausschüsse,
- einzelne Bestimmungen über Verfügungsmittel und Spenden,
- Ausführungen zum Wahlmodus der Organe des Vereins,
- weitere Einzelheiten zu Mitgliedschaft / Ehrenmitgliedschaft,
- Ausführungen zu Unterlagen / Chronik des Vereins, sowie
- Grundsätze zur Nutzung von Eigentum des Vereins durch Dritte
Änderungen der Geschäftsordnung werden im Vorstand beschlossen.
§ 9 Inkrafttreten der Satzung
Diese Neufassung der Satzung wird durch die Mitgliederversammlung vom 19.11.08 beschlossen. Sie tritt in Kraft nach Eintrag in das Vereinsregister.
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Erich Hutzelmann Elfriede Böck
Vorsitzender Geschäftsführer