§ 7 Beschlussfassung und Beurkundung der Beschlüsse
7.1 Die Beschlüsse des Vorstandes, der Mitgliederversammlung und der Ausschüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Bei allen Abstimmungen bleiben Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen außer Acht.
7.2 Über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins kann nur mit Zweidrittelmehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
7.3 Sämtliche Beschlüsse werden in einer Niederschrift aufgenommen und vom Vorsitzenden und Schriftführer unterzeichnet.
Satzung
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