Satzung

Beitragsseiten


§ 7   Beschlussfassung und Beurkundung der Beschlüsse
 
7.1     Die Beschlüsse des Vorstandes, der Mitgliederversammlung und der Ausschüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Bei allen Abstimmungen bleiben Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen außer Acht.
 
7.2     Über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins kann nur mit Zweidrittelmehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
 
7.3     Sämtliche Beschlüsse werden in einer Niederschrift aufgenommen und vom Vorsitzenden und Schriftführer unterzeichnet.

Termine

des Förderkreises, des Museums und der Inselnutzung

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.