Logo web 150   Förderkreis Stadtmuseum und Denkmalpflege e. V.

Satzung

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§ 5   Pflichten der Mitglieder
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5.1     Die Mitglieder sind verpflichtet
5.1.1  zur Beachtung der vom Verein erlassenen Satzung und Beschlüsse sowie
5.1.2  zur Zahlung der Mitglieds- bzw. Förderbeiträge.
 
5.2     Das Stimmrecht kann erst nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages ausgeübt werden.